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   OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01   

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OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01 (https://dejure.org/2002,31197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.01.2002 - 7 MS 2624/01 (https://dejure.org/2002,31197)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Januar 2002 - 7 MS 2624/01 (https://dejure.org/2002,31197)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückbau einer Bundesstraße; Verkehrssicherungspflicht oder Ausbaubeiträge für neuen Gehweg keine abzuwägenden privaten Belange

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 17 Abs 1 S 2 FStrG
    Ausbaubeitrag; Gehweg; Planfeststellung; Rückbau; Straße; Verkehrssicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 (66); BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2/98 -, NJW 1999, 592 (593)) antragsbefugt, wenn sie geltend machen können, dass die Behörde bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses das Recht auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen verkannt hat.

    Diese Zusammenstellung der geplanten Maßnahmen zeigt, dass die vom Antragsteller vorgeschlagene stationäre Radarüberwachung der Geschwindigkeit allenfalls einen punktuellen Sicherheitsgewinn erreichen kann, nicht aber auf der gesamten fast 1.800 m langen Ortsdurchfahrt wirksam wäre, so dass es eines Verweises auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit im Rahmen des der Antragsgegnerin eingeräumten weiten Planungsermessens (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 (59) nicht einmal bedarf.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Eigentümer benachbarter Grundstücke sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56 (66); BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2/98 -, NJW 1999, 592 (593)) antragsbefugt, wenn sie geltend machen können, dass die Behörde bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses das Recht auf gerechte Abwägung ihrer privaten Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen verkannt hat.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Es ist schon fraglich, ob die Verpachtung von Grundbesitz überhaupt unter den Begriff des Gewerbebetriebes fällt, letztlich kommt es darauf aber nicht an, da Art. 14 Abs. 1 GG den Gewerbebetrieb nur in seiner Substanz schützt, jedoch nicht bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten, auch wenn sie für den Betrieb von erheblicher Bedeutung sind (BVerfG, Beschl. v. 31.10.1984 - 1 BvR 35, 356, 794/82 -, BVerfGE 68, 193 (222)).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 4 B 88.82

    Bestimmung des Umfangs der Beweisaufnahme und der Art der heranzuziehenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Zu diesen Umständen gehören die rechtlichen Verpflichtungen, die dem Anlieger aus der Lage seines Grundstücks an der Straße in ihrer jeweiligen Gestalt und der dadurch maßgebend geprägten Grundstückssituation typischerweise auferlegt sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.08.1982 - 4 B 88/82 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 49 = UPR 1983, 28 f.).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 7 K 7705/95

    Planfeststellungsverfahren; Ausschluß von Einwendungen; Umfang des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Die der Planfeststellung zugrunde liegende schalltechnische Untersuchung, wonach bei einer Verkehrsbelastung von 7.800 Kfz/d und einem Abstand der Bebauung von 10 m die Beurteilungspegel für Verkehrsgeräusche mit 68 dB (A) tags und 61 dB (A) nachts unter den Grenzwerten für Dorfgebiete/Mischgebiete von 72 dB (A) tags und 62 dB (A) nachts liegen (Sanierungswerte der Nr. 37.7 der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - BLärmSchR 97 - vom 2.6.1997, VkBl. 1997 S. 434 ff., 444, die einen Anhaltspunkt für eine Zumutbarkeitsschwelle bilden (vgl. Senat, Urt. v. 21.05.1997 - 7 K 7705/95 -, UPR 1998, 40)), ist nicht zu beanstanden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.06.1988 - 12 A 237/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.01.2002 - 7 MS 2624/01
    Veränderungen im Straßensystem, die die Straße als Kommunikationsmittel unangetastet lassen, aber gewisse Zu- und Abfahrtserschwernisse zur Folge haben, sind keine Eingriffe in das Anliegerrecht (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 09.06.1986 - 12 A 237/86 -, UPR 1989, 117 (118)).
  • VG Braunschweig, 30.03.2011 - 6 A 95/09

    Abwägung; Abwägungsfehler; Aufhebung; Planfeststellung; Planrechtfertigung;

    Denn das Planungsermessen kann - wie hier - auch darauf gerichtet sein, mögliche Gefahrenquellen zu entschärfen; es setzt nicht voraus, dass sich eine Gefahrenlage bereits verwirklicht hat (vgl. Nds. OVG, B. v. 10.01.2002 - 7 MS 2624/01 -, juris).
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